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Adoptiertes Kind hat Anspruch auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters

Datum 27.04.2022

Der BGH hat in einem Urteil vom 19.01.2022 entschieden, dass eine leibliche Mutter auch nach einer Adoption ihrem Kind grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet ist. (BGH XII ZB 183/21) Näheres dazu kann man der Pressemitteilung des BGH Nr. 007/2022 vom 19.01.2022 entnehmen.