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ZAuV - Beschluss des Deutschen Bundestages

Die Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle wurde Anfang des Jahres 2021 beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) - eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) - eingerichtet.

Dem lag ein mit großer Mehrheit am 28. Juni 2019 gefasster Beschluss des Deutschen Bundestages zur Aufarbeitung von DDR-Zwangsadoptionen (Bundestagsdrucksache 19/11091) zugrunde.

https://dserver.bundestag.de/btd/19/110/1911091.pdf