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Verwaltung und Justiz

In der DDR gab es – anders als in der Bundesrepublik Deutschland – nicht das Prinzip der Gewaltenteilung. Das heißt, dass eine Überprüfung von Entscheidungen staatlicher Stellen nicht durch ein unabhängiges Gericht erfolgte.

In dem nachfolgenden Beitrag können Sie hierzu weitere Informationen erhalten.

Instrumentalisierung der Justiz in der DDR

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