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Die Jugendhilfe in der DDR

Die Jugendhilfe in der DDR war eine staatliche Instanz, die hierarchisch strukturiert war. Zu ihren Aufgaben gehörte es u. a., darauf zu achten, dass die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in der Familie gewährleistet ist, aber auch, dass der, den Eltern aufgegebene Erziehungsauftrag beachtet und erfüllt wurde.

In den nachfolgenden Beiträgen können Sie hierzu weitere Informationen erhalten.

Die Institution und ihre Tätigkeitsfelder

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Aufbau der staatlichen Organe der Jugendhilfe nach Verwaltungsebenen

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Zuständigkeiten/Aufgaben der staatlichen Organe der Jugendhilfe nach Verwaltungsebenen

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