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Fragen Adoptiveltern

Ich habe in der DDR ein Kind adoptiert. Wohin kann ich mich wenden, um zu klären, ob es sich gegebenenfalls um eine politisch motivierte Adoption gehandelt hat?

Adoptiveltern haben bis zur Volljährigkeit des Adoptivkindes grundsätzlich ein Einsichtsrecht in die Adoptionsvermittlungsakten. Danach geht das Akteneinsichtsrecht auf die adoptierte Person über. Allerdings sind datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, so dass Adoptiveltern in der Regel keine persönlichen Angaben zu den leiblichen Eltern erhalten können.

Die Adoptionsvermittlungsstellen bei den örtlichen Jugendämtern werden Sie aber weiter beraten und bei der Klärung Ihrer Fragen unterstützen können.

Kann mir das Jugendamt Auskünfte über die leiblichen Eltern meines in der DDR adoptierten Kindes erteilen?

Die Daten in den Adoptionsvermittlungsakten unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, so dass Sie grundsätzlich keine persönlichen Angaben zu den leiblichen Eltern erhalten können.

Die Adoptionsvermittlungsstellen bei den örtlichen Jugendämtern werden Sie aber weiter beraten und bei der Klärung Ihrer Fragen unterstützen können.

Mein von mir in der DDR adoptiertes Kind möchte etwas über seine leiblichen Eltern erfahren. Wohin kann es sich wenden?

Ihr adoptiertes Kind hat gemäß § 9c des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) ein Recht auf Einsicht in die Adoptionsvermittlungsakte. Allerdings beschränkt sich das Einsichtsrecht aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen in der Regel auf die in der Akte enthaltenen Informationen zu seiner eigenen Herkunft und Lebensgeschichte. Dazu gehören u. a. die Umstände der Geburt und der Adoptionsfreigabe, das Vorhandensein von leiblichen Geschwistern sowie Angaben über den Beruf, die Herkunft und die Lebenswelt der leiblichen Eltern.

Grundsätzlich kann Ihr adoptiertes Kind aber aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen über den (weiteren) Lebensweg bzw. die familiären Umstände der leiblichen Eltern nach der Adoption erhalten.

Wie kann ich Kontakt mit den leiblichen Eltern meines Adoptivkindes aufnehmen?

Eine Kontaktaufnahme ist grundsätzlich nur möglich, wenn auch die leiblichen Eltern dazu bereit sind. Sie sollten sich zunächst an die Adoptionsvermittlungsstelle beim örtlichen Jugendamt wenden. Dort werden Ihnen gegebenenfalls für den Einzelfall bestehende Möglichkeiten aufgezeigt.